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Schießstände

Bereits bei der Planung von Schießständen sollten die Schießstand – Richtlinien herangezogen werden; es empfiehlt sich zudem die Einschaltung eines Schießstandsachverständigen. Sicherheitstechnische Abnahmen von neu errichteten Schießstätten und die Regelüberprüfungen bestehender Schießstände werden von Schießstandsachverständigen, oft im Zusammenwirken mit den waffenrechtlich zuständigen Behörden, durchgeführt.

 

Für den Landesschützenverband sind nachfolgende freie Schießstandsachverständige tätig.

 

Norbert Siegel 

E-Mail:

 

Ted-Michael Fischer 

E-Mail:  

 

Ramón Tino Bütow 

E-Mail:  

Homepage: www.shootingrangeexperts.de

 

Schießstandrichtlinie

 

1. Änderung zur SSR

 

Erläuterungen zur SSR

 

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