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Bogensport

Höhlenzeichnungen von Bogenschützen vor ca. 15.000 Jahren zeugen von der langen Geschichte dieser alten Schießsportart.

 

Der Reiz und gleichzeitig die große Schwierigkeit, aber auch Herausforderung der Disziplin Bogenschießen besteht sicherlich darin, dass beim Zielvorgang nicht zwei Visierpunkte (Kimme, Korn) zur Deckung gebracht werden können.

 

Der Erfolg des Treffens ist so primär ein Produkt der Körperbeherrschung, der Konzentrationsfähigkeit sowie der Gleichmäßigkeit und Wiederholbarkeit von Bewegungen.

 

Neben Kraft und Ausdauer erfordert Bogenschießen auch viel Konzentration. Heute wird diese Schießsportdisziplin im Freien (90, 70, 60, 50, 30 m Distanz) und in der Halle (18 m Distanz) geschossen. Aus dem frühzeitlichen einfachen Weidenstock mit Angelsehne gespannt sind vergleichsweise hoch technisierte und physikalisch ausgeklügelte Sportgeräte entstanden. Die Wurfarme des Bogens sind zumeist aus Carbon- oder Glasfaser gefertigt. Gezielt wird zumeist mit Hilfe einer Visierung.

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Der Blankbogen

Der Blankbogen

Zugelassene Ausrüstungsgegenstände sind:

Ein Bogen ganz gleich welcher Art, solange er den anerkannten Prinzipien und der Bedeutung des Wortes „Bogen“ bei Scheibenwettkämpfen entspricht. Ein Gerät, das aus einem Griff, einem Mittelstück (kein Durchschusstyp) und zwei flexiblen Wurfarmen, deren Enden jeweils mit einer Sehnenkerbe versehen sind, besteht.

 

Mehrfarbige Mittelstücke sowie das Markenzeichen auf der Innenseite des oberen und unteren Wurfarms oder auf dem Mittelstück sind zulässig.

 

Eine Sehne aus einer beliebigen Anzahl von Fäden, die verschiedenfarbig und aus dem gewählten Material bestehen darf.

 

Eine Pfeilauflage, die verstellbar ist. Ein beliebiger beweglicher Druckpunkt, Pfeilanlage oder Anlageplatte darf sich am Bogen befinden, vorausgesetzt, er stellt keine zusätzliche Zielhilfe dar.

 

Zusätzliche Gewichte dürfen am unteren Teil des Mittelstücks angebracht werden.

 

Pfeile jeder Art dürfen verwendet werden, vorausgesetzt, sie fallen unter das anerkannte Prinzip und die Bedeutung des Wortes „Pfeil“ bei Scheibenwettkämpfen.

 

Fingerschutz in Form von Fingerlingen, Handschuhen, Tabs oder Klebeband (Pflaster) zum Ziehen und Lösen der Sehne ist erlaubt, vorausgesetzt, er enthält keine Hilfsmittel zum Halten, Ziehen und Lösen der Sehne.

 

Ferngläser, mit und ohne Stativ, und andere Sehhilfen zum Erkennen der geschossenen Pfeile dürfen verwendet werden, sofern sie für andere Schützen kein Hindernis darstellen.

 

Gewöhnliche Brillen, Schießbrillen oder Sonnenbrillen dürfen getragen werden.

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Der Langbogen

Zugelassene Ausrüstungsgegenstände sind:

Der Bogen soll der traditionellen Form eines Langbogens entsprechen, das heißt bei gespanntem Bogen darf die Sehne keinen Teil des Bogens außer die Sehnennocken berühren. Die Länge des Bogens sollte für Schüler von 100 bis mindestens 130 cm, für Jugend, Junioren und Damen mindestens 150 cm und für Herren und Senioren wenigstens 160 cm lang sein.

 

Eine Sehne mit einer beliebigen Anzahl von Fäden, die verschiedenfarbig und aus dem gewählten Material sein darf.

 

Pfeile jeder Art dürfen verwendet werden, vorausgesetzt, sie fallen unter das anerkannte Prinzip und die Bedeutung des Wortes „Pfeil“ bei Scheibenwettkämpfen und sie richten keinen unnötigen Schaden an den Scheiben an.

 

Die Pfeilauflage darf verwendet werden, wenn der Bogen über eine Aussparung für den Pfeil (Shelf) verfügt. Sie kann mit jeder Art von weichem Material ausgekleidet sein.

 

Ein Fingerschutz in Form von Fingerlingen, Handschuhen, Tabs oder Klebeband (Pflaster) zum Ziehen und Lösen der Sehne ist erlaubt, vorausgesetzt, er enthält keine Hilfsmittel zum Halten, Ziehen und Lösen der Sehne.

 

Ferngläser, mit und ohne Stativ, und andere Sehhilfen zum Erkennen der geschossenen Pfeile dürfen verwendet werden, sofern sie für andere Schützen kein Hindernis darstellen.

 

Gewöhnliche Brillen, Schießbrillen oder Sonnenbrillen dürfen getragen werden.

 

Zubehörartikel, z. B. Armschutz, Brustschutz, Bogenschlinge, Gürtel-, Rücken- oder Bodenköcher, Wurfarmdämpfer und Sehnendämpfer sind erlaubt.

Der Instinktivbogen (Jagdbogen)

Zugelassene Ausrüstungsgegenstände sind:

Ein Bogen ganz gleich welcher Art, solange er den anerkannten Prinzipien und der Bedeutung des Wortes „Bogen“ bei Scheibenwettkämpfen entspricht, nämlich ein Gerät, welches aus einem Griff, Mittelstück (kein Durchschusstyp) und zwei flexiblen Wurfarmen, deren Enden jeweils mit einer Sehnenkerbe versehen sind, besteht oder einteilig ist.

 

Eine Sehne mit einer beliebigen Anzahl von Fäden, die verschiedenfarbig und aus dem gewählten Material sein darf.

 

Es sind ausschließlich auf dem Bogen aufgeklebte Pfeilauflagen, jeglichen Materials, zulässig.

 

Pfeile jeder Art dürfen verwendet werden, vorausgesetzt, sie fallen unter das anerkannte Prinzip und die Bedeutung des Wortes „Pfeil“ bei Scheibenwettkämpfen und sie richten keinen unnötigen Schaden an den Scheiben an.

 

Ein Fingerschutz in Form von Fingerlingen, Handschuhen, Klebeband (Pflaster) oder Tabs zum Ziehen und Lösen der Sehne ist erlaubt. Er darf aber keine Hilfsmittel zum Halten, Ziehen und Lösen der Sehne enthalten.

 

Ferngläser, mit und ohne Stativ, und andere Sehhilfen zum Erkennen der geschossenen Pfeile dürfen verwendet werden, sofern sie für andere Schützen kein Hindernis darstellen.

 

Schießbrillen, gewöhnliche Brillen oder Sonnenbrillen dürfen getragen werden.

 

Zubehörartikel, z. B. Brustschutz, Armschutz, Bogenschlinge, Gürtel-, Rücken- oder Bodenköcher, Wurfarmdämpfer und Sehnendämpfer, sind erlaubt.

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Der Recurvebogen

Zugelassene Ausrüstungsgegenstände sind:

Ein Bogen ganz gleich welcher Art, solange er den anerkannten Prinzipien und der Bedeutung des Wortes „Bogen“ bei Scheibenwettkämpfen entspricht, nämlich ein Gerät, welches aus einem Griff, Mittelstück (kein Durchschusstyp) und zwei flexiblen Wurfarmen, deren Enden jeweils mit einer Sehnenkerbe versehen sind, besteht.

 

Mehrfarbige Mittelstücke sowie das Markenzeichen auf der Innenseite des oberen und unteren Wurfarms oder auf dem Mittelstück sind zulässig.

 

Eine Sehne aus einer beliebigen Zahl von Fäden, die verschiedenfarbig sein dürfen.

 

Es sind ausschließlich auf dem Bogen aufgeklebte Pfeilauflagen, jeglichen Materials, zulässig.

 

Eine Pfeilauflage, die verstellbar sein kann. Ein beliebiger beweglicher Druckpunkt, Pfeilanlage oder Anlageplatte dürfen sich am Bogen befinden, vorausgesetzt, sie sind nicht elektrisch oder elektronisch und stellen keine zusätzliche Zielhilfe dar.

 

Ein Hilfsmittel zur Auszugskontrolle, hörbar und/oder sichtbar, aber weder elektrisch noch elektronisch, darf verwendet werden.

 

Ein Visier zum Zielen ist erlaubt, aber es darf keinesfalls mehr als ein derartiges Hilfsmittel verwendet werden.

 

Stabilisatoren und Schwingungsdämpfer sind am Bogen erlaubt.

 

Pfeile jeder Art dürfen verwendet werden, vorausgesetzt, sie fallen unter das anerkannte Prinzip und die Bedeutung des Wortes „Pfeil“ bei Scheibenwettkämpfen und sie richten keinen unnötigen Schaden an den Scheibenauflagen und Scheiben an.

 

Ein Fingerschutz in Form von Fingerlingen, Handschuhen, Tab oder Klebeband (Pflaster) zum Ziehen und Lösen der Sehne ist erlaubt, vorausgesetzt, er enthält keine Hilfsmittel zum Ziehen und Lösen der Sehne.

 

Ferngläser mit Stativ und andere Sehhilfen zum Erkennen der geschossenen Pfeile dürfen verwendet werden, sofern sie für andere Schützen kein Hindernis darstellen.

 

Zubehörartikel, einschließlich Armschutz, Brustschutz, Bogenschlinge und Gürtel- oder Bodenköcher, sind erlaubt.

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Der Coumpoundbogen

Zugelassene Ausrüstungsgegenstände sind:

Der Bogen wird mit einer oder mehreren Sehne(n) gespannt, die, je nach Konstruktionsprinzip, direkt zwischen den beiden Sehnenkerben der Wurfarme verläuft oder an den Exzenterrollen, an den Bogenkabeln oder anders befestigt ist.

 

Eine Sehne jeglicher Art, die mit mehreren Wicklungen für Nockpunkte versehen sein kann sowie mit anderen Vorkehrungen, wie zum Beispiel Lippen- oder Nasenmarken, Peepsight (Lochvisier in der Sehne) Vorrichtung zur Ausrichtung des Peepsight, Schlingen für das Release etc.

 

Der Druckpunkt der Pfeilauflage, welche verstellbar sein kann, darf sich nicht weiter als 6 cm hinter (innen in Richtung Wettkämpfer) dem Hals des Griffes (Drehpunkt des Bogens) befinden (6 cm Overdraw).

 

Auszugskontrollen, hörbar und/oder sichtbar, dürfen verwendet werden.

 

Ein Visier das am Bogen angebracht ist, darf sowohl eine Seiten- und eine Höhenverstellung als auch eine (Wasser-) Waage und/oder Vergrößerungslinsen und/oder Prismen enthalten.

 

Stabilisatoren und Schwingungsdämpfer am Bogen sind erlaubt.

 

Pfeile jeder Art dürfen verwendet werden, vorausgesetzt, sie fallen unter das anerkannte Prinzip und die Bedeutung des Wortes „Pfeil“ bei Scheibenwettkämpfen und sie richten keinen unnötigen Schaden an den Scheibenauflagen und Scheiben an.

 

Ein Fingerschutz in Form von Fingerlingen, Handschuhen, Tab oder Klebeband (Pflaster) zum Ziehen und Lösen der Sehne ist erlaubt, vorausgesetzt, er enthält keine Hilfsmittel zum Ziehen und Lösen der Sehne.

 

Ferngläser mit Stativ und andere Sehhilfen zum Erkennen der geschossenen Pfeile dürfen verwendet werden, sofern sie für andere Schützen kein Hindernis darstellen.

Die ausführlichen Informationen zu den Bögen können Sie im Regelwerk nachlesen.

 

3D-Schießen

Beim 3D-Schießen wird eine Jagd nachgestellt. Es geht hierbei darum, ohne weitere Hilfsmittel Ziele in unterschiedlichen Entfernungen zu treffen. Die Zielscheiben sind 3D-Nachbildungen wie zum Beispiel Eichhörnchen, Reh, Dachs, Büffel oder Bär nachempfunden, und aus Kunststoff gefertigt.

 

Geräte: Langbogen, instinktiver Recurvebogen (Pfeilauflage Fell, Leder oder handelsübliche Kunstoffpfeilauflage), Blankbogen, Compoundbogen

 

Internationale Bedingungen

Geräte: Recurvebogen, Blankbogen, Compoundbogen (bis max. Gipfelgewicht: 60 pounds), Pfeile aller Art, außer Jagdpfeile, die die Scheibe beschädigen, sind erlaubt. Außerdem noch Pfeilköcher, Armschutz und Brustschutz.

 

Anschlag: Der Schütze muss beim Schießen aufrecht stehen, er darf keine Stütze benutzen. Für versehrte Sportler sind Ausnahmen zugelassen.

 

Scheiben und Auflagen: Der Scheibenkörper (Binsen, Stramitplatte oder Ethafoamscheibe) hat die Abmessungen von ? 124 cm Durchmesser oder Quadrat. Die Scheibe hat einen Neigungswinkel von 15° und das Zentrum der Scheibe muss sich in einer senkrechten Höhe, gemessen vom Boden, auf 130 cm ? 5 cm befinden. Die Scheibenauflagen müssen eine Kennzeichnung der FITA-Lizenz aufweisen.

 

Die Auflagen bei der Disziplin FITA-Runde im Freien sind in 10 Ringe eingeteilt, wobei vom Zentrum aus jeweils 2 Ringe zu verschiedenen Farbzonen zusammengefasst sind. 10 und 9 = gold, 8 und 7 = rot, 6 und 5 = blau, 4 und 3 = schwarz und 2 und 1 = weiß. Für die Compoundschützen gilt die verkleinerte innere 10 als HIT.

 

Die Auflagen bei der Disziplin FITA-Feldrunde sind in 5 Ringe eingeteilt, wobei das Zentrum gelb gekennzeichnet ist. Alle übrigen Ringe sind schwarz. Für die Compoundschützen zählt der innere Ring der gelben Zone als HIT.

Wettkampf
Wettkampf
Ziel Hirsch
Ziel Wildschwein