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Jugend-Basis-Lizenz Jubali Qualifizierung nach § 27 Abs. 3 des WaffG

25. 09. 2021 bis 26. 09. 2021

Der Erwerb der Jugend-Basis-Lizenz Jubali Qualifizierung nach § 27 Abs. 3 des WaffG setzt voraus, dass die Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt sind und eine Mitgliedschaft in einem Verein des Deutschen Schützenbundes nachweisen können. Eine weitere, aber nicht zwingende Voraussetzung wäre der Nachweis der Sachkunde. Ist dieser nicht vorhanden ist die Aufsicht über Kinder nur auf Luftständen möglich und das wird dementsprechend in der Lizenz vermerkt.

 
Seminarraum (Bild vergrößern)
Seminarraum

 

Veranstaltungsort

Aus-und Fortbildungszentrum Schieß-und Bogensport

Landesschützenverband Mecklenburg-Vorpommern

Zur Datze 15

17034 Neubrandenburg

 

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