Jugend-Basis-Lizenz Jubali Qualifizierung nach § 27 Abs. 3 des WaffG
25. 09. 2021 bis 26. 09. 2021
Der Erwerb der Jugend-Basis-Lizenz Jubali Qualifizierung nach § 27 Abs. 3 des WaffG setzt voraus, dass die Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt sind und eine Mitgliedschaft in einem Verein des Deutschen Schützenbundes nachweisen können. Eine weitere, aber nicht zwingende Voraussetzung wäre der Nachweis der Sachkunde. Ist dieser nicht vorhanden ist die Aufsicht über Kinder nur auf Luftständen möglich und das wird dementsprechend in der Lizenz vermerkt.
Veranstaltungsort
Aus-und Fortbildungszentrum Schieß-und Bogensport
Landesschützenverband Mecklenburg-Vorpommern