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Schießstände

Bereits bei der Planung von Schießständen sollten die Schießstand – Richtlinien herangezogen werden; es empfiehlt sich zudem die Einschaltung eines Schießstandsachverständigen. Sicherheitstechnische Abnahmen von neu errichteten Schießstätten und die Regelüberprüfungen bestehender Schießstände werden von Schießstandsachverständigen, oft im Zusammenwirken mit den waffenrechtlich zuständigen Behörden, durchgeführt.

 

Für den Landesschützenverband sind Norbert Siegel, Wolfram Nagel und Ted-Michael Fischer als freie Schießstandsachverständige tätig.

 

Norbert Siegel E-Mail:

 

Wolfram Nagel E-Mail:

 

Ted-Michael Fischer E-Mail:  

 

Schießstandrichtlinie

 

1. Änderung zur SSR

 

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