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Forderungen des Organisierten Sports an die Landesregierung

19. 05. 2021

Auf ihrer turnusgemäßen Tagung befassten sich der Landessportbund und seine Stadt- und Kreissportbünde sowie Landesfachverbände am 18.05. mit den aktuellen Corona-Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern.

Am Ende der Tagung standen einstimmig beschlossene Forderungen an die Landesregierung. Bitte lesen Sie unten.

In der vorausgegangenen Diskussion betonten die Teilnehmer die vorherrschende große Frustration über die fehlenden Entscheidungen zur Öffnung des Vereinssports in M-V. Das umfassende Unverständnis, die Regelungen für den Sport auf Ende Mai zu vertagen, die in den Schulen erfolgten Testungen nicht auch für die Öffnung des Sports gelten zu lassen, genauso die Freiheiten von vollständig Geimpften und Genesenen nicht anzuwenden, brodelte nicht nur gestern Abend während der Tagung. Unsere 258.000 Mitglieder in den rund 1.900 Sportvereinen des Landes sind wütend, fassungslos und traurig zugleich. Lange waren sie geduldig, doch nun steigt der Druck ihrerseits.

Mittels einer unter www.openpetition.de gestarteten Online-Petition haben Sie die Möglichkeit, unsere Forderungen zu untermauern.

Als Dachorganisation und im Auftrag unserer Mitglieder fordern wir die Landesregierung auf, auf der Kabinettssitzung am 25. Mai 2021 den Amateur- und Breitensport komplett und sofort zu öffnen.

LSB M-V e.V.


 

Forderungen des Landessportbundes M-V e. V., der Landesfachverbände, der Stadt- und Kreissportbünde im LSB M-V an die Landesregierung

In ihrer digitalen Frühjahrstagung haben sich der LSB, die Stadt- und Kreissportbünde und die Landesfachverbände mit den aktuellen Corona-Maßnahmen für den Sport befasst.

Die Frustration über die weitere Einschränkung des Sports in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der weiterhin geltenden Einschränkungen ist groß: Der LSB M-V, die Landesfachverbände und die Stadt- und Kreissportbünde sind mit diesen Regelungen äußerst unzufrieden, weil sie die übergroße Mehrzahl der Sportlerinnen und Sportler unbegründet benachteiligt und vom Vereinssport ausschließt. Die getroffenen Maßnahmen lassen aktuelle Erkenntnisse der Aerosolforschung komplett unberücksichtigt.
Differenzierte Maßnahmen für den Vereinssport sind nötig, um die mittlerweile weit verbreitete Bewegungslosigkeit zu bekämpfen. Der LSB M-V fordert seit Monaten Perspektiven für den Vereinssport und hat längst einen Stufenplan unter Berücksichtigung vorhandener Hygienekonzepte vorgelegt. Die Sportvereine gewährleisten zuverlässig die Einhaltung von Hygienebestimmungen.

Der LSB M-V und seine Mitgliedsorganisationen fordern:

1. Uneingeschränkter Sport im Freien für alle Altersgruppen
Die Aerosolforschung weist jüngst darauf hin, dass im Freien praktisch keine Ansteckung mit dem Corona-Virus im Wesentlichen erfolgt. Beim Sport im Freien sind die bestehenden Einschränkungen daher unbegründet. Der Stufenplan des LSB M-V zur Öffnung liegt vor und muss ab sofort schrittweise umgesetzt werden.

2. Indoor-Sport mit Hygienekonzept
Die Sportvereine haben bewiesen, dass sie in der Lage sind, anspruchsvolle Schutzkonzepte effektiv umzusetzen und vorgeschriebene Schutz- und Hygieneregelungen in vorbildlicher Weise einzuhalten. Im Vereinssport kam es im Jahr 2020 zu keiner Häufung von Corona-Fällen. Indoor-Sport mit Hygienekonzept muss ab sofort wieder möglich sein.

3. Kostenlose Schnelltests für Vereine
Der Umfang von Schnell- und Selbsttests, der zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebs vorgeschrieben ist, sprengt die finanziellen Möglichkeiten des Vereinssports. Sportvereine werden ihre Angebote für ihre Mitglieder nur verantwortungsbewusst aufrechterhalten können, wenn sie hierfür unkompliziert kostenlose Schnelltests zur Verfügung gestellt bekommen.

4. Impfpriorisierung für Übungsleiter und Trainer
Übungsleiter und Trainer betreuen ebenso wie Lehrer und Erzieher sehr viele Kinder in der Freizeit. Zu einem beträchtlichen Teil führen sie auch Kooperationsmaßnahmen im Rahmen des ganztägigen Lernens durch, die nach Ende des Lockdowns umgehend fortgeführt werden müssen, um den Folgen des Bewegungsmangels bei Schülern entgegenzuwirken.
Übungsleiter und Trainer müssen daher umgehend in die Regelungen zur Impfreihenfolge wie Lehrer und Erzieher eingestuft werden.


5. Sofortige Öffnung der Sportanlagen durch Landkreise, Städte und Gemeinden für Vereinstraining und Individualsport
Behördliche Entscheidungsträger müssen ihre Spielräume qualifizierter und sportfreundlicher nutzen. Alle kommunalen Sportanlagen müssen für die sportliche Betätigung der Bevölkerung und für den Vereinsbetrieb unter Einhaltung der Hygienebestimmungen geöffnet werden.

6. Öffnung der Sportanlagen auch in den bevorstehenden Sommerferien
Sportvereine nutzen die Sportanlagen insbesondere für Vereinstraining und eine aktive Ferienfreizeitgestaltung. In den kommenden Sommerferien müssen die Schulsportanlagen und Sporthallen weitgehend geöffnet bleiben. Schließungszeiten für planmäßige Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten müssen auf das absolute Mindestmaß beschränkt bleiben.

7. Klarheit und Verständlichkeit der Corona-Regeln
Die Abgrenzung zulässiger von untersagter Sportausübung muss klarer geregelt werden. Vereine müssen häufig innerhalb eines Tages die neuen Regelungen umsetzen. Mehr Vorlauf gewährt eine Änderung der Eindämmungsverordnung häufig nicht. Dazu bedarf es einer umfassenden und rechtzeitigen Kommunikation gegenüber dem Vereinssport. Insbesondere die Fragen zu Abstandsgeboten und den geforderten Schnelltests sind essentiell, damit Vereine ihr Angebot verantwortungsbewusst umsetzen können.

8. Perspektiven für den Ligabetrieb und den Wettkampfsport
Der Vereinssport lebt nicht allein von der Freude an der Bewegung in der Gemeinschaft und vom ehrenamtlichen Engagement. Für die übergroße Mehrheit der Sportlerinnen und Sportler ist die Teilnahme an Punktspielen oder Wettkämpfen eine entscheidende Motivation, sich regelmäßig körperlich aktiv zu betätigen. Sportverbände und Organisatoren brauchen schnell Perspektiven für den Ligabetrieb und den Wettkampfsport.

 

Artikel übernommen vom LSB M-V

 

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