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Neue Landesverordnung lässt Trainingsbetrieb im Kinder-und Jugendsport zu

02. 11. 2020

Vor wenigen Tagen einigten sich die Bundeskanzlerin sowie Ministerpräsidenten der Länder auf weitere einschneidende Maßnahmen mit dem Ziel, die Infektionsdynamik des Coronavirus (SARS-CoV-2) zu unterbrechen. Auf Landesebene sind die Beschlüsse nun durch die neue Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) vom 31.10.2020 umgesetzt worden. Die Corona-LVO M-V, welche die bisherige Corona-Lockerungs-LVO M-V ersetzt, tritt am 2. November 2020 in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft.

 

Grundsätzlich ist der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) in allen Sportarten untersagt (vgl. § 2 Absatz 21 der Corona-LVO M-V). Hiervon gibt es aber zwei Ausnahmen:

  • Individualsport:
    Individualsport darf allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen betrieben werden.

  • Kinder- und Jugendsport:
    Der Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) ist gestattet.

Im Rahmen der erlaubten Sportausübung sind die Auflagen der Anlage 21 der Corona-LVO M-V einzuhalten. Außerdem können die zuständigen Behörden weitergehende infektionsschutzrechtliche Maßnahmen treffen, wenn das jeweilige Infektionsgeschehen dies erfordert (vgl. § 13 der Corona-LVO-MV). Hierbei ist insbesondere der Erlass zur MV-Corona-Ampel zu beachten, über die wir bereits berichtet haben.

Schwimm- und Spaßbäder dürfen für den schulischen Schwimmunterricht und den Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport öffnen (vgl. § 2 Absatz 20 i. V. m. Anlage 20 der Corona-LVO M-V).

Der Spiel- und Wettkampfbetrieb ist derzeit nur im Spitzen- und Profisport gemäß § 2 Absatz 22 i. V. m. Anlage 22 der Corona-LVO M-V möglich, allerdings ohne Zuschauer. Betroffen sind „Athletinnen und Athleten des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Behindertensportverbandes mit dem Status Bundeskader sowie Spitzenathletinnen und Spitzenathleten, die mit dem Sport ihren überwiegenden Lebensunterhalt bestreiten“.

übernommen vom LSB M-V

 

 

Bild zur Meldung: Einsamkeit-November