Corona: Wettkämpfe in Stufe Rot auch im Amateursport möglich
Wie kürzlich berichtet, kann nun auch der Amateursport seinen Wettkampf- und Ligaspielbetrieb durchführen, wenn die Corona-Ampel auf „Rot“ steht.
Heute ist die 9. Änderung der Corona-LVO M-V vom 04.02.2022, die am 5.02.2022 in Kraft tritt, veröffentlicht worden.
Hier die wichtigsten Änderungen für den vereinsbasierten Sport im Einzelnen:
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In der Stufe 4 der Corona-Ampel (Rot) ist der Spiel- und Wettkampfbetrieb mit bis zu 100 Personen im Innenbereich und 200 Personen im Außenbereich möglich.
(§ 1g Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Corona-LVO M-V) -
Dies gilt sowohl für den Kinder- und Jugendsport als auch für den Erwachsenensport.
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Die Personenzahlen umfassen jeweils alle für die Wettkampfdurchführung tätigen Personen (Schieds- und Wettkampfgericht, medizinisches Personal, Betreuung).
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Auch in Schwimmhallen ist der Spiel- und Wettkampfbetrieb mit bis zu 100 Personen im Innenbereich und 200 Personen im Außenbereich möglich (jeweils einschließlich aller für die Wettkampfdurchführung tätigen Personen).
(§ 1 g Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Corona-LVO M-V) -
Zuschauer bleiben in der Stufe 4 (Rot) zunächst weiterhin
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Im Trainingsbetrieb bleibt es in der Stufe „Rot“ bei den bisherigen Obergrenzen (15 Personen im Innenbereich, 25 Personen im Außenbereich).
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Für Sporttreibende gilt jeweils die 2-G-Plus-Regelung (in der Stufe „Rot“ auch im Außenbereich). Bei Personen, die für die Wettkampfdurchführung tätig sind, greift die 3-G-Regel.
Beitrag übernommen vom LSB MV
Bild zur Meldung: Information Coronaregelungen