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Landesregierung M-V erlässt erste Lockerungen

21. 04. 2020

Sehr geehrte Schützenfreunde,

 

die Landesregierung  M-V hat nachfolgende Verordnung erlassen (GVOBI Nr. 17), die bis einschließlich 10.05.2020 in Kraft ist. Wir bitten alle Verantwortlichen in den Schützenvereinen des Landes die Verordnung zur Kenntnis zu nehmen und im Interesse der Sportschützen ordnungsgemäß umzusetzen. Des Weiteren finden hier die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales definierten Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Ansteckung mit SARS-CoV-2, die Sie bitte in Ihren Schützenhäusern und auf den Vereinsgeländen umsetzen.

 

Wenn Sie Fragen hinsichtlich der Verordnung haben bzw. Unsicher sind bei der Umsetzung von zu treffenden Maßnahmen, kontaktieren Sie Ihre vor Ort zuständigen Ordnungs- oder Gesundheitsämter.

 

Bild zur Meldung: Info