Im Landesschützenverband M-V erhalten alle durch die Mitgliedsvereine gemeldeten Mitglieder einen Mitgliedsausweis/Wettkampfpass.
Der Mitgliedsausweis ist nur für das auf dem Ausweis angegebene Jahr und in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Der Ausweis dient der Legitimation des Inhabers bei Wettkämpfen und er ist Nachweis für den gültigen Versicherungsschutz gemäß Waffengesetz.