Die Erfassung aller Mitglieder erfolgt auf der Grundlage einer namentlichen Mitgliedermeldung
der Vereine an die Landesgeschäftsstelle per 31.10. des Jahres.
Diese Meldung ist Grundlage für die Ausstellung der Mitgliedsausweise und die Erstellung der Jahresbeitragsrechnung.
Veränderungsmeldungen (Eintritte/Austritte) durch die Vereine erfolgen grundsätzlich schriftlich.